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Formale Voraussetzung, Stromversorgung & Co.

Für eine rechtskonforme Installation ist es unerlässlich, die formalen Bedingungen zu erfüllen. Diesbezüglich ist es besonders wichtig, die lokale Rechtslage vor Ort zu berücksichtigen. Es kann zu verschiedenen Vorschriften, je nach Region, kommen. Im Idealfall machen Sie sich selbst damit vertraut. Schließlich tragen Sie als Hausbesitzer eine Mitverantwortung.

Notwendige Genehmigungen und Prüfungen im Blick

Die formalen Anforderungen unterscheiden sich bei einem Außen- und Innenlift. Bei der Installation eines Außenliftes wird eine Baugenehmigung benötigt, unabhängig von der Förderhöhe. Zudem ist eine Prüfung durch den TÜV vonnöten. Konträr dazu benötigen Sie bei einem Innenlift eine Baugenehmigung, wenn eine Förderhöhe von drei Metern überschritten wird. Einzelheiten können Sie bei der Behörde vor Ort erfragen. Alternativ können Sie sich mit einem Hersteller in Verbindung setzen, um weitere Auskünfte erteilt zu bekommen.

Sofern Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie eine Prüfung durch einen Statiker vornehmen lassen. Ein Statiker nimmt wichtige Messungen und Berechnungen vor, um die baulichen Voraussetzungen zu prüfen. Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt die Zu- oder Absage des Statikers. Liegt keine Zusage bzw. Zustimmung des Statikers vor, kann keine Baugenehmigung erteilt werden. In solchen Fällen müssen Sie nach alternativen Lösungsansätzen schauen. Diesbezüglich können Sie einen Treppenlift oder bauliche Umbaumaßnahmen in Erwägung ziehen, um eine Genehmigung vom Statiker zu bekommen.

Stromversorgung von Heimliften

Bei der Stromversorgung gibt es grundsätzlich keine Komplikationen. Denn Heimlifte werden über eine Haussteckdose (230 Volt) betrieben. Somit müssen Sie keinen Starkstromanschluss nachrüsten, um den Heimlift zu betreiben. Dasselbe gilt auch für einen Außenlift. Letzterer benötigt ebenfalls eine Stromzufuhr von 230 Volt. Erkundigen Sie sich frühzeitig, sollten Sie Zweifel haben. Sie vermeiden damit versteckte Zusatzkosten, die infolge von Umbaumaßnahmen auftreten können.