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Zuschüsse für den Homelift - so lassen sich die Kosten stemmen

Glücklicherweise haben Sie unterschiedliche Optionen zur Verfügung, um an Zuschüsse zu kommen. Diesbezüglich müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um eine Bewilligung der Zuschüsse zu erzielen. Sie erfahren nachfolgend alles Wichtige, in Hinblick auf die Beantragung und die mögliche Zuschusshöhe. Hiermit können Sie die Kostenlast signifikant senken, sodass sich die Investitionskosten umso schneller amortisieren werden.

Beantragungsmöglichkeiten im Visier

Die Förderbank KfW ist eine mögliche Instanz, die Sie nutzen können, um einen Zuschuss zu bekommen. Ursprünglich wurde die Bank für den Wiederaufbau Deutschlands gegründet. Die Gründung geht auf das Jahr 1948 zurück. Bis heute ist die KfW als Bank erhalten geblieben und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie können bei der KfW einen Antrag auf Förderung stellen. Der Vorteil ist, dass die Bewilligung nicht Abhängigkeit zum Pflegegrad steht. Bei einer Wohnung ist ein Zuschuss von maximal 5.000 € möglich. Handelt es sich um ein Eigenheim, können Sie mit einem Zuschuss von bis zu 6.250 € rechnen.

Abseits davon können Sie sich an die Pflegekasse wenden, um einen Antrag für Zuschüsse zu stellen. Hier ist ein Maximalbetrag von 4.000 € pro Person möglich. Der Antrag kann für jede Person - mit Pflegegrad - gestellt werden, die in einem Haushalt leben. Hiermit lässt sich ein maximaler Zuschuss von 16.000 € erzielen. Darüber hinaus können Sie sich bei Ihnen lokal informieren, ob es spezielle Förderprogramme gibt. Nutzen Sie deshalb die Hilfsangebote vor Ort, um sich umfassend unterstützen zu lassen.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

In der Regel sind Sie in der Pflicht - außer KfW-Bank - einen Nachweis einzureichen, dass es eine Person im Haushalt mit Pflegegrad gibt. Zudem wird der Zuschuss an Bedingungen geknüpft. Sie können das Geld ausschließlich zweckgebunden einsetzen. Der Zuschuss darf somit für Umbauten genutzt werden, die sich auf die Barrierefreiheit beziehen.

Des Weiteren sollten Sie beachten, dass der Antrag vor Umbaumaßnahmen gestellt werden muss, um eine Bewilligung zu bekommen. Zudem sollten Sie davon absehen, gleichzeitig einen Antrag bei der KfW zu stellen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf Zuschuss bei der Pflegekasse. Dasselbe gilt bei einem Antrag bei der KfW-Bank. Sie dürfen keinen Pflegezuschuss erhalten, wenn Sie bei der KfW einen Antrag stellen.

Bei allen anderen Förderprogrammen sollten Sie sich im Einzelnen über die Voraussetzungen informieren. Es gibt in jeder Gemeinde gesonderte Programme, die der Barrierefreiheit dienen. Nehmen Sie diesbezüglich mit der zuständigen Behörde Kontakt auf, um verbindliche Auskünfte erteilt zu bekommen.